Werden.-Hermann Blätgen und die Eheleute Eberhard Oberkuhlmann und Jennecke Silberberg haben am 23. November 1732 einen Erbtauschvertrag geschlossen, wonach Blätgen als Pächter des Hofs zum Hove in der Honschaft Ickten Stücke des Hofes mit Zustimmung des Kellners Stefan Hörster den Eheleuten cediert hat und die Eheleute dem Hof dafür ein Stück eigenen Landes übertragen haben, Blätgen ist inzwischen verstorben. Die Eheleute und der zeitige Pächter des Hofes zum Hove Everhard von Oberschuir haben diesen Tausch jetzt schriftlich abgefasst und unterschrieben. - Or., Papier, Unterschriften der 3 Vertragspartner.-Mit Entwurf einer Bestätigung des Vertrages durch Abt Benedikt und Vermerk, dass das vom Abt unterschriebene und mit dem aufgedrückten Sekretsiegel besiegelte Original der Ratifikation den Eheleuten übergeben wurde

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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