Bundeswehr - raus aus Afghanistan? Der Kampfeinsatz als Wahlkampfthema
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 R090050/104
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/020 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2009 >> Unterlagen
10. September 2009
Der Angriff auf zwei Tanklaster hat die ganze Grausamkeit des Kampfes gegen den Terror in Afghanistan deutlich gemacht. Dabei starben vergangenen Freitag nach Angaben der NATO nicht nur Taliban, sondern auch Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte den Beschuss angeordnet, amerikanische Bomber flogen die Angriffe. Kritik an der Strategie kommt jetzt nicht nur von NATO-Verbündeten, sondern auch massiv aus Deutschland selbst. Zumal die Bundestagswahl bevorsteht. Quer durch die Bevölkerung geht der Riss: Soll die Bundeswehr schnellstens aus Afghanistan abziehen, oder, wie geplant, erst dann, wenn das Land von den afghanischen Kräften selbst gesichert wird? Das aber kann noch Jahre dauern.
An der ISAF-Mission unter Leitung der NATO beteiligen sich momentan 42 Länder mit rund 66.000 Soldaten. Seit 2002 engagiert sich Deutschland in Afghanistan. Das Kontingent von anfänglich 1.200 Soldaten ist inzwischen auf über 4.200 aufgestockt worden und hauptsächlich im Norden des Landes stationiert. Unter dem Schutz der ISAF (International Security Assistance Force) sollte der Wiederaufbau eines demokratischen Afghanistans vorangetrieben werden. Doch die zunehmenden Angriffe der Extremisten ziehen auch die Bundeswehr immer mehr in einen blutigen Kampf. 35 deutsche Soldaten sind bisher in Afghanistan ums Leben gekommen. Aus der Friedensmission ist ein Kampfeinsatz geworden - mit ungewissem Ausgang.
Gast im Studio: Rainer Arnold (Wahlkreis Nürtingen), verteidigungspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, und SPD-Obmann im Verteidigungsausschuss.
An der ISAF-Mission unter Leitung der NATO beteiligen sich momentan 42 Länder mit rund 66.000 Soldaten. Seit 2002 engagiert sich Deutschland in Afghanistan. Das Kontingent von anfänglich 1.200 Soldaten ist inzwischen auf über 4.200 aufgestockt worden und hauptsächlich im Norden des Landes stationiert. Unter dem Schutz der ISAF (International Security Assistance Force) sollte der Wiederaufbau eines demokratischen Afghanistans vorangetrieben werden. Doch die zunehmenden Angriffe der Extremisten ziehen auch die Bundeswehr immer mehr in einen blutigen Kampf. 35 deutsche Soldaten sind bisher in Afghanistan ums Leben gekommen. Aus der Friedensmission ist ein Kampfeinsatz geworden - mit ungewissem Ausgang.
Gast im Studio: Rainer Arnold (Wahlkreis Nürtingen), verteidigungspolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, und SPD-Obmann im Verteidigungsausschuss.
0:14:30; 0'14
Audio-Visuelle Medien
Buske, Rainer
Rafizada, Miernasrodien
Afghanistan [AFG]
Partei: SPD
Wahl; Bundestagswahl 2009
Wahlkampf; Bundestag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:33 MEZ
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