Vor Johann Kote, geschworenem Richter und Gograf zu Beckum (Beckem) des Wilhelm [Ketteler], Erwählten und Bestätigten der Kirche zu Münster, verschreiben Diedrich van der Recke zu Kaldenhove und seine Frau Anna an Anne Haerkotters, Mutter des Schwesternhauses Blumental in Beckum (Blomendale bynnen Beckem) eine erbliche jährliche Rente von 15 overl. rhein. Goldgulden für 300 rhein. Goldgulden. Die Rente ist jährlich zahlbar auf Lichtmess (Februar 2) aus ihrem Erbe Hundelinckhof im Kirchspiel Beckum und Bauerschaft Hundelinckhof, wie auch aus ihrem Erbe Hinkenhoff (Hynckenhove) im selben Kirchspiel und Bauerschaft Elker (Ellerwyck). Die Verkäufer sowie Johan von der Recke, Droste zu Werne, und Franz van der Recke to Harne geloben Bezahlung und Währschaft. Ablösevorbehalt für die Verkäufer mit halbjährlicher Vorankündigung zum Fälligkeitstermin 8 Tage vor oder nach. Siegelanküdigung des Verkäufers, der Bürgen und des Richters. am avende purificationis Marie

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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