Johann Jacob v. Bodman, Ritter, belehnt - auch im Namen der Kinder seines verstorbenen Vetters - die ehrbaren Bentz Erhart und Yttel Erhart, Gevettern aus Moosheim (Moßhain) mit 5 Mm. Wiesen, 8 J. Acker und 6 J. Holz, gelegen im Bernhauser Bann, die sie schon von seinen Vorfahren zu Lehen gehabt und die zuvor Contz Fü.... (unl.) von Moosheim innegehabt.
Vollständigen Titel anzeigen
Johann Jacob v. Bodman, Ritter, belehnt - auch im Namen der Kinder seines verstorbenen Vetters - die ehrbaren Bentz Erhart und Yttel Erhart, Gevettern aus Moosheim (Moßhain) mit 5 Mm. Wiesen, 8 J. Acker und 6 J. Holz, gelegen im Bernhauser Bann, die sie schon von seinen Vorfahren zu Lehen gehabt und die zuvor Contz Fü.... (unl.) von Moosheim innegehabt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d U 9
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 556 d Sammlung Moosheim
Sammlung Moosheim >> Urkunden >> Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. >> Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. >> Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. >> Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. >> Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau. >> Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen. >> Rus Kröl verkauft um 5 fl rh an die Meisterin und die Klausnerinnen des Hauses zu Moosheim (Moshain) sein Recht und seinen Anteil an dem Gütlein zu M., das Erhart baute und das vormals Ursula Ripain, eheliche Hausfrau des Rufin Dürenkain, B. zu Ulm, von dem ehrbaren und weisen Michael Humpis, seinem Vetter, und ihm selbst zu Lehen empfangen hatte. >> Bertha Ripain und ihre eheliche Tochter Ursula Dürenkain, beide zu Ulm, verkaufen um 140 fl rh an Anna Ma[rter] (unl., ergänzt nach der begl. Abschr. von 1701), Meisterin, und die Schwestern der Klause zu Moosheim (Moshain) ihr Gütlein zu Moosheim, Erharts Gütlin genannt - belastet mit 2 lb Wachs jährliche Gült an den Hl. Geist. >> Adelheid Rümelin verkauft im Namen und anstatt ihrer Töchter und mit Einwilligung ihres Sohnes Hans Rümelin sowie ihrer Tochtermänner Michael Schmid, Deman Fuchs und Heinz Lutold um 20 lb h an Mutter und Schwestern der Klause Moosheim (Moshain) ihr Haus und ihren Garten mit Zugehör zu Moosheim, das sie von Herrn Claus Riepen, Kaplan zu Überlingen, zu Lehen gehabt hat.
1456 August 26 (Do n. Bartholomäus)
Urkunden
Schaden: Schrift teilw. stark verblaßt und unleserlich
Siegler: A.
Siegelbeschreibung: 1 S.
Siegler: A.
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bodman, Johann Jacob
Erhart, Bentz
Erhart, Yttel
Moosheim : Bad Saulgau SIG
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Unter Joseph II. aufgehobene Frauenklöster (Bestand)
- Sammlung Moosheim (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)
- Papst Benedikt XIII. bestätigt die dem Orden des hl. Franziskus, dem Orden der hl. Klara und dem 3. Orden von seinen Vorgängern auf dem Heiligen Stuhl, von ihm selbst und vom Kardinals-Kollegium verliehenen und mit Ausstellungsdatum und Aussteller näher bezeichneten Privilegien. (Archivale)
- Verzeichnis der den Schwestern des 3. Ordens verliehenen päpstlichen Privilegien. (Archivale)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt auf Bitte und mit Zustimmung des Leutpriesters zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den ehrsamen geistlichen Schwestern Irmla Helbling, Grete Lutold und Aellen Keller, ein Haus für eine Klause zu Moosheim bei der Kirchenmauer zu erbauen, um darin Gott zu dienen, schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit dabeiliegendem Gärtlein und verzichtet für sich und seine "nachkommen in der hand" auf den Kirchensatz. (Archivale)
- Ulrich Humpis, B. zu Ravensburg, erlaubt mit Zustimmung des Kirchherrn zu Moosheim (Moshain), Heinrich Bok, den geistlichen Schwestern Anna von Ulm, Irmla Helbling, Aellen Keller und Grete Lutold, ein Haus für eine Klause bei der Kirchenmauer zu bauen, um darin Gott zu dienen, und schenkt ihnen dafür eine Hofstatt mit Gärtlein, einen Kirchgang mit Chorfenstern und eine Hofreite mit allem Zugehör verzichtet für sich und seine "nachkommend in der hand" auf den Kirchensatz und verspricht ihnen Schirm und Schutz. Weitere Bestimmungen regeln die Anzahl der Schwestern (Höchstzahl 9, darunter nicht mehr als 6 Klausnerinnen), die Aufnahme neuer und den freiwilligen Austritt bzw. Ausschluß ungehorsamer Schwestern. (Archivale)
- Ursula Huter, B. zu Saulgau (Sulgen), stiftet für das Seelenheil ihres verstorbenen ehelichen Hauswirts Konrad Huter und aller ihrer Vorfahren eine Jahrzeit und schenkt den geistlichen Schwestern der Klause zu Moosheim (Moßhain) dafür: [a] 2 Mm. Wiesen auf dem Aspach, gelegen zwischen den Wiesen des Georg Kröl und des Abts zu Isny; [b] 2 Mm. Wiesen unterm Gloggenaichach, gelegen am ... bach [?] und an Schlaichweggs Wiesen. (Archivale)
- Heinrich Rüd, B. zu Saulgau (Sulgen), verkauft um 12 lb h Saulgauer W. an die geistlichen Frauen der Klause [zu Moosheim] seine 3 Mm. Wiesen zu Schwarzach (Svarzach) in dem Ried, die Furtwiese genannt, gelegen zwischen der Schenken- und der Horenstainswiese, mit allem Zubehör und der Bestimmung, daß in wöchentlich wechselnder Folge das Wasser auf die Furtwiese und auf den Priel zu Schwarzach, denen dieses gemeinsam gehört, geleitet wird. - B.: die ehrbaren und bescheidenen Hans Mantz, Müller, und Gebhard Lüllin, beide B. zu Saulgau. (Archivale)
- Guillelmus de Casali, Mag. der Theologie und Generalminister des Franziskanerordens nimmt Mutter Anna und die Schwestern der Klause zu Moosheim in die oberdeutsche Ordensprovinz auf und erteilt ihnen das Recht [a] die ordensüblichen Gebete, Messen und Exercitien abzuhalten; [b] jährlich 6 mal einen Beichtvater zu bestellen; [c] außerhalb der Klause ein Bad aufzusuchen. (Archivale)
- Rus Kröl verkauft um 5 fl rh an die Meisterin und die Klausnerinnen des Hauses zu Moosheim (Moshain) sein Recht und seinen Anteil an dem Gütlein zu M., das Erhart baute und das vormals Ursula Ripain, eheliche Hausfrau des Rufin Dürenkain, B. zu Ulm, von dem ehrbaren und weisen Michael Humpis, seinem Vetter, und ihm selbst zu Lehen empfangen hatte. (Archivale)
- Bertha Ripain und ihre eheliche Tochter Ursula Dürenkain, beide zu Ulm, verkaufen um 140 fl rh an Anna Ma[rter] (unl., ergänzt nach der begl. Abschr. von 1701), Meisterin, und die Schwestern der Klause zu Moosheim (Moshain) ihr Gütlein zu Moosheim, Erharts Gütlin genannt - belastet mit 2 lb Wachs jährliche Gült an den Hl. Geist. (Archivale)
- Adelheid Rümelin verkauft im Namen und anstatt ihrer Töchter und mit Einwilligung ihres Sohnes Hans Rümelin sowie ihrer Tochtermänner Michael Schmid, Deman Fuchs und Heinz Lutold um 20 lb h an Mutter und Schwestern der Klause Moosheim (Moshain) ihr Haus und ihren Garten mit Zugehör zu Moosheim, das sie von Herrn Claus Riepen, Kaplan zu Überlingen, zu Lehen gehabt hat. (Archivale)
- Johann Jacob v. Bodman, Ritter, belehnt - auch im Namen der Kinder seines verstorbenen Vetters - die ehrbaren Bentz Erhart und Yttel Erhart, Gevettern aus Moosheim (Moßhain) mit 5 Mm. Wiesen, 8 J. Acker und 6 J. Holz, gelegen im Bernhauser Bann, die sie schon von seinen Vorfahren zu Lehen gehabt und die zuvor Contz Fü.... (unl.) von Moosheim innegehabt. (Archivale)