Zwischen Arnold von und zu Brenken und zu Wever und Jobst Gottfried von Imbsen zu Wewer einerseits und Maria geb. von Crevet verw. von Haxthausen und deren Sohn Herman von Haxthausen zu Welda anderseits wird wegen der dem Domkapitel zu Paderborn heimgefallenen Krevetschen Lehen zu Verna und Alffen ein Vergleich geschlossen. Die v. Brenken und v. Imbsen geben ihrer Base Maria von Krevet am rückständigem Brautschatz 2400 Rtl. unter Verpfändung des Zehnts zu Alffen und des Westerühter Zehnts zu Verna und ihres Anteils des Ever Zehnts. Sie erhält ferner 500 Rtl. als Zinsen und soll den gräfl. lippischen Zehnt vor Geseke zu Hustede, mit dem ihr Sohn schon belehnt ist. Dagegen muss sie das Haus Vernaburg an v. Brenken abtreten. Fechtler und Schulte zu Verna verbleiben ihrer Haushaltung. Was Ripinghoff leistet, soll ihr erstattet werden. Z: Dompropst Frhr. von Sintzig, Domdechant v. Ketteler, Wilhelm Franz v. Vittinghoff gt. Schell. Siegelank. Also geschehen ... auf der bischöflichen Residentz zu Paderborn. Auf Plica Unterschriften der Vertragschließenden und des Secretarius Henr. Wigand Siegel in Holzkapsel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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