Anton Sang, B. zu Stuttgart, wegen Betrugs zu Stuttgart gef. und peinlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten begnadigt und mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen künftig zu unterlassen und sich wohl zu verhalten, gelobt dies eidlich und schwört U. A. Sang hatte im vergangenen August bei dem Kirchenratssekretär Lorenz Schmidlin gegen das Versprechen, ihm im Herbst 1 Eimer Wein aus seinem Weinberg im Türlen zu liefern, 1 fl auf dieses Weingut mit der Begründung aufgenommen, daß er mit 1 fl Zins dem Beer aus Calw verfallen sei und dieser ihm einen Boten ins Einlager nach Stuttgart geschickt habe. Er hatte von Schmidlin auf den versprochenen Eimer noch mehr Geld - insgesamt 3 1/2 fl - aufgenommen, obwohl er weder einen Weinberg noch Wein auszulösen hatte.