Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, übereignet seiner Sängerin Klara von Augsburg und ihren Erben zu ewigen Zeiten ein Haus mit Hofstatt, Garten, Stallung und Zubehör zu Heidelberg gegenüber der alten Kanzlei, die nun Hans Heiles gehört, und neben dem Hof des Speyerer Stifts, der vormals des Austellers Bruder Ruprecht von Köln gehört hat. Der Aussteller setzt Klara in die Güter ein, woran ihr von Friedrich, Philipp und ihren Erben keinerlei Eintrag und Irrung geschehen soll. Die Güter sind aus besonderer Gunst freies Eigengut und von Bede, Steuer und anderer Schatzung oder Fron-, Wach- und Reisdiensten befreit. Auf dem Grundstück soll durch die Stadt Heidelberg ohne Willen der Empfängerin kein anderer Bau oder eine Straße errichtet werden. Der Aussteller und sein Sohn Philipp bekräftigen, auch für ihre Erben, die Vergabe treu und unverbrüchlich zu halten und bitten den Hofmeister und Ritter Swicker von Sickingen um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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