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Seelenheilsverfügung des Ritters Heinrich von Rengershausen und seiner Ehefrau Irmgard.
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Ausf. Perg., 2 Siegel hängen ab, Nr. 2 stark beschädigt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini M°CCC°III° in crastino Epyphanie domini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Heinrich von Rengershausen (Reingotshusen) und seine Ehefrau Irmgard bestimmen, dass die vier Stiefel, die sie jährlich aufgrund einer besonderen Freundschaft zum Kloster Breitenau von diesem erhielten ? und zwar nicht aus lehens- oder erbrechtlichen Verpflichtungen, sondern aufgrund besonderer Gunst ? nach ihrem Tod an das Kloster zurückgehen. Ebenso erhält das Kloster dann die Hälfte ihres Hauses in 'Buorn', neben dem Kloster Eppenberg, für ihr eigenes Seelenheil.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Otto gen. Hund (canis), Johannes, Vizepleban zu Griftede, Nikolaus, Notar des Ritters Otto, Heinrich Scholle, Bauer zu Dissen (Thusen) u. a. mehr
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller, Ritter Otto gen. Hund (canis)