Kaiser Leopold II. belehnt Fürstbischof August zu Speyer mit dem Bann über das Blut zu richten und "signa executiva" aufzurichten in dem adeligen Gut Pfauhausen, und bestimmt, dass das Halsgericht mit 12 ehrbaren Männern zu besetzen und durch Unterrichter oder Amtleute zu richten ist. Bevollmächtigter Gewaltträger war J.M. Stubenrauch, Agent am kaiserlichen Hof.