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Bischof Ferdinand von Münster befreit nach einem gegen Zahlung von 600 Reichstalern beigelegten Rechtsstreit zwischen den Gutsherren im Kirchspiel Lüdinghausen und Heinrich von Graes zu Loburg dessen Burglehen Hengel oder Hengelman im Kirchspiel Lüdinghausen Bauerschaft Tollinghof von jeglicher Schatzung und Steuerpflicht. Rückvermerk vom 13.1.1682 über die Zahlung von 600 Rth durch Graes. Siegel in Holzkapsel anhängend

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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