Etliche Bürger zu Großenhain (Hain) vertragen als erkorene Schiedsleute das Jungfrauenkloster zu Großenhain mit den Gebrüdern von Leuben (Lewbin) wegen zweier jährlicher Hofdienste, welche die Letzgenannten vom früher mit Zinsen und Diensten zum Klosterdorf Nauleis (Nauleiß) gehörigen Bauerngut Hohndorf (Hoendorf) zu leisten gehabt hatten. Die von Leuben und eventuelle Käufer des Gutes sollen demnach künftig gegen einen jährlichen Zins von 10 Groschen von den Diensten frei sein.

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Sächsisches Staatsarchiv
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