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Kirchen- und Pfarrangelegenheiten zu Dresselndorf
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Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Akten >> 22. Siegensche Städte, Ämter, Flecken, Dorfgemeinden und Höfe ausschließlich der Stadt Siegen >> 22.3. D
(1532, 1547) 1579-1661
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Inhaltverzeichnis; Abschrift zweier Verträge des Kirchenmeisters zu Dresselndorf mit Heymann Leyendecker zu Holzhausen von 1532 sowie Melchin Fuchs zu Dresselndorf wegen der Kirchengüterzinsen (18. Jahrhundert); Verleihung von Geld an den Pastor Jost/Jodocus Reiff zu Dresselndorf (1579) Klage des Stroemann Hengin zu Oberdresselndorf über den dortigen Pastor Reiffen wegen des Kirchenguts (1580); Auszug aus einem Verhörbuch vom 31.05.1581 betreffend den Erbzins des Herrn Günther an die Pfarre zu Dresselndorf (18. Jahrhundert); Streit zwischen dem Kirchenmeister zu Dresselndorf und Dietmann Hans zu Burbach wegen fälliger Kirchenzinsen (1582); Suppliken wegen fälliger Kirchenzinsen und Abgaben (1583, 1621), Supplik des Johannes Hauff wegen des Verkaufs mütterlicher Erbgüter an Peter Hendsch zu Herborn (1586); Suppliken der Gemeinden Lützel, Oberdresselndorf und Niederdresselndorf wegen der Schwachheit des dortigen Pastors und Neubesetzung der Pastorenstelle (1611-1612); Streit zwischen den Gemeinden Dresselndorf und Holzhausen wegen der Kirchenabgaben und Pfarrbesoldungen (1611-1612); Versorgungsangelegenheiten der Kinder und der Witwe des Pastors Benedikt Junckers zu Dresselndorf (1613); Supplik des Hans Bemel zu Holzhausen wegen seines Pflegekindes (1614); Verkauf von Kirchengütern der Pfarre Dresselndorf bei Liebenschiedt (1618-1619); Bestellung des Pastorenstelle zu Dresselndorf nach dem Tod des dortigen Pastors Jacob Wissenbach mit dem Pastor Johann Dilph zu Netphen/Dillenburg (1630-1631); Streit zwischen Pastor und Gemeinde zu Dresselndorf wegen der Bruchwiese (1620); Beschwerde des Schuldieners Textor über das Dienstgeld (1624); Suppliken des Kirchspiels wegen der Pfarre zu Dresselndorf (1633); Dimission des Pfarrers Johannes Arcularius (1655); Zuschüsse aus den Ortschaften Holzhausen, Lützel- Ober- und Niederdresselndorf für den Pfarrer zu Dresselndorf (1655); Befehl zur Ernte auf den Pfarrgütern unter Aufsicht des Ortsvorstands (1655); Korrespondenzen wegen einer angeblichen Schlägerei und der Inhaftierung des Pastors Valentin Mutzelius zu Niederdresselndorf (1658); Extrakt des Geldeinkommens der Pfarre zu Dresselndorf bzw. Kompetenz der Pfarre zu Dresselndorf (1631); Beschwerde des Kirchspiels Dresselndorf über die Gemeinde Holzhausen wegen des Kirchen- und Kastenamts und Klärung der Kompetenz über Holzhausen (1655); Beschwerde der Gemeinden Niederdresselndorf, Oberdresselndorf und Lützel über die Abgaben an die dortige Pfarre (1656-1657, 1661); Schreiben an den brandenburg-preußischen Konsistorialrat Cochius zu Mühlheim am Rhein wegen einer zu erhebenden Kollekte zur Beförderung des Aufbaus der Kirche zu Dresselndorf (ohne Datum). Korrespondenten u.a.: Rautingus, Stroemann Hengin (Oberdresselndorf), Pastor Jodocus Reiff (Dresselndorf), Schultheiß Christ Schulte (Haiger), Dietmann Hans (Burbach), Wilhelm Zepper (Dresselndorf), Johannes Hauff, Johann Hermann (Oberdresselndorf), Benedictus Sartorius (Niederdresselndorf), Pfarrer Jacob Juncker (Dresselndorf), Elisabeth Juncker (Dresselndorf), Hans Bemel (Holzhausen), Johann Daum (Beilstein), Pfarrer Thomas Stutterig (Dresselndorf), Johann Beel, Dr. Johann Irlen (Herborn), Pfarrer Andreas Pistor (Wilmenroch), Kaplan Matthias Gudelius (Haiger), Pfarrer Johannes Arcularius, Pastor Johannes Michaelis (Neunkirchen), Pastor Valentin Mutzelius (Niederdresselndorf), Philipp Salbach (Haiger), Freiherr von Hohenfeld (Diez), Ludwig Heinrich Fürst zu Nassau-Dillenburg,
93 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.