Der Offizial des Propstes von St. Viktor bei Mainz bekundet, dass vor ihm ein Streit zwischen Wilhelm Ulner, Priester der Mainzer Diözese, der von...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1436-1460
1440 April 7, Mainz, bei der Stiftskirche St. Viktor
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial des Propstes von St. Viktor bei Mainz bekundet, dass vor ihm ein Streit zwischen Wilhelm Ulner, Priester der Mainzer Diözese, der von Markus Echter, Domherrn zu Mainz, dem Edelknecht Hartmann Ulner v. Dieburg und der Anna Stenge, Witwe. des Konrad v. Fechenbach, auf den Altar St. Katharinen in der Pfarrkirche zu Bensheim präsentiert worden sei, sowie dem Christian Kolhase, Pleban der Pfarrkirche zu Pfungstadt, der durch den Edelknecht Heinrich v. Büches auf den gleichen Altar präsentiert worden sei,um die Besetzung des Altars entstanden ist. Auf einer ordentlichen Gerichtssitzung sei zugunsten des Wilhelm Ulner ein Urteil ergangen (Urk. von 1440 März 4, Nr. 1796). Dieses habe der Prokurator des Christian Kolhase durch Appellation angegriffen. Da diese Appellation auf dem endlichen Termin aber nicht weiterverfolgt worden sei, habe er zugunsten des Johannes Blatz, des Prokurators des Wilhelm Ulner das Urteil in Rechtskraft erklärt (sentenciam nostram diffinitam in ram transmisse iudicatam pronunciari decerni et declarari). - Zeugen: Johannes von Gerau, Peter Schwind (Swinde) und Konrad Sartoris, Geistlicher der Mainzer Diözese, sowie Heinrich (von) Heiligenstadt und Johannes (von) Gelnhausen, Prokuratoren des Hl. Stuhls zu Mainz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Offizialatssg.)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 44/6 - Ausf., Perg., lat., anh. Sg. besch., als Notariatsinstrument mit Notarszeichen des Johannes Rumelfels von Forchheim, ksl. Notar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller (Offizialatssg.)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 44/6 - Ausf., Perg., lat., anh. Sg. besch., als Notariatsinstrument mit Notarszeichen des Johannes Rumelfels von Forchheim, ksl. Notar
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ