Abt Heinrich zu Werden und Helmstedt bewilligt als Kollator und Patron der Pfarrkirche zu Schapen für den Fall des Todes des jetzigen Pastors Barthold Rysow und für den Fall der Präsentation eines geeigneten Priesters durch Gerhard Rysow, daß er diesem Priester mit der Kirche providieren wird, doch soll derselbe nach 1-2 Jahren zugunsten Gerhards resignieren, damit nicht wider die Satzungen des Tridentinischen Konzils und andere kanonische Gesetze verstoßen wird. Da die Kircheneinkünfte für den gebührenden Unterhalt des Pastors nicht hinreichen, will der Abt das Benefizium s. Crucis in der Pfarrkirche dem Pastorat inkorporieren; nach dem Tod des jetzigen Vikars Thomas van der Wyck soll der Pastor die Renten der Vikarie genießen. Wenn der erstgenannte Fall eintritt, soll Gerhard dem Abt diese Konzession mit einem gebührenden Geschenk danken. - Besiegelt mit dem aufgedrückten Sekretsiegel des Abts und unterschrieben vom Abt.