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Akten zum Kunstkammersturz 1791/92, Unterfasz. 2: Sturzbericht und Anweisung an Bergrat Widenmann
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1.) Anweisung des Oberhofmarschallamts an Bergrat Widenmann.
Am 28. Juni 1792 weisen Graf von Üxküll-Gyllenband und Johann Friedrich Kauffmann den Bergrat Widenmann, Verwalter des Mineralienkabinetts, zum schnellen Vollzug folgender Befehle des Herzogs an:
1. Widenmann soll eine Liste der für Tausch oder Versteigerung auszusondernden Mineralien erstellen.
2. Wegen seiner Bitte um Bereitstellung eines gesonderten Zimmers oder Kastens für die Aufstellung des ihm anvertrauten Mineralienkabinett soll sich Widenmann an den "Intendanten und Obristen" der hohen Karlsschule wenden.
3. Widenmann soll gemeinsam mit dem Verwalter der Kunstkammer, Karl Friedrich Lebret, dafür sorgen, dass der mit "L. H." bezeichnete Tisch aus der Rumpelkammer im Herrenhaus ins Naturalienkabinett gebracht und mit weißer Farbe angestrichen wird.
4. Widenmann soll dem Oberhofmarschallamt zukünftig über Neuerwerbungen Bericht erstatten.
5. Widenmann soll im Inventar neben den neuen auch die alten Nummern vermerken.
2.) Bericht der Hofsturzdeputation an Herzog Karl Eugen (zweifache Ausfertigung: Konzept und Reinschrift).
Die Mitglieder der Sturzdeputation, Johann Friedrich Kauffmann, Christian Wilhelm Flattich und Johann Friedrich Blum, berichten am 31. Mai 1792:
- In Gegenwart der Unterzeichneten wurde im vergangenen Sommer gemäß Dekret vom 26. Mai 1791 (Beilage Nr. 1) mit Inventur und Übergabe des Naturalienkabinetts an Doktor Karl Friedrich Kielmayer (Tierreich), Hofrat Kerner (Pflanzenreich) und Bergrat Professor Widenmann (Mineralienreich) begonnen.
- Der Vollzug dieses Dekrets wurde protokolliert (Beilage Nr. 2; s. A 20 a Bü 132).
- Die Dokumentation der Zuwächse wurde dadurch erleichtert, dass der alte Antiquar Johann Friedrich Vischer diese bereits in seinem Exemplar des Inventars von 1785 (für die Kunstkammer: A 20 a Bü 130) ergänzt und in einem gesonderten Verzeichnis festgehalten hatte (Beilage Nr. 3; s. A 20 a Bü 134).
- Zu den drei Abteilungen des Naturalienkabinetts (Mineralien, Pflanzen, Tiere nebst Fossilien) wurden drei neue Inventare angelegt, in denen die Zuwächse festgehalten sind, und den künftigen Aufsehern übergeben (Beilage Nr. 4-6).
- Nachdem Antiquar Vischer seiner Bitte entsprechend laut Dekret vom 30. Juni 1791 (Beilage Nr. 7) seiner Aufgaben entbunden und der Münzkabinettsaufseher, Professor Karl Friedrich Lebret, zu seinem Nachfolger ernannt wurde, erhielt auch dieser ein um die Zuwächse ergänztes Inventar der Kunstkammer (Beilage Nr. 8; s. A 20 a Bü 151).
- Außerdem wurden Lebret auch die gemäß den Quittungen "Lit. F, H, J und Q", die den Sturzakten von 1785 beiliegen (vgl. A 20 a Bü 131), im Münzkabinett aufgefundenen Pretiosen sowie die bisher im Schloss Ludwigsburg verwahrten Stücke gemäß dem herzoglichen Dekret vom 30. Juni 1791 (Beilage Nr. 9) übergeben.
- Die von Antiquar Vischer bereits aus den seit 1785 eingegangenen Zuwächsen zum Ausschuss ausgesonderten Stücke (verzeichnet in Beilage Nr. 10; s. A 20 a Bü 136) und der ältere Ausschuss wurden in solche Stücke eingeteilt, die noch zum Tausch geeignet sind (Beilage Nr. 11-13) und solche, die so gut wie wertlos und vorbehaltlich herzoglicher Zustimmung zum Verkauf vorgesehen sind (Beilage Nr. 14-16; s. A 20 a Bü 137).
- Die Stücke, die laut Quittung "Lit. N" nach Ludwigsburg (d.h. A 20 a Bü 80 Nr. 6 bzw. 7), laut den Quittungen "Lit. F, H, J, Q" ins Münzkabinett und laut Beilage Nr. 17 schon 1775 dem Kammerdiener Charles Touret nach Ludwigsburg abgegeben wurden, sind wieder nach Stuttgart retradiert worden. - Die Abgaben an die Galerie im Stuttgarter Haus der Herzogin (verzeichnet in den Beilagen Nr. 18-20; s. A 20 a Bü 138) und die Hofkapelle in Ludwigsburg (Beilage Nr. 21; s. A 20 a Bü 139) wurden auf herzoglichen Befehl weiter im Hauptinventar belassen.
- Betreffs der in früheren Jahren erfolgten Abgaben an die herzogliche Bibliothek (Beilage Nr. 22; s. A 20 a Bü 140), das Münzkabinett (Beilage Nr. 23; s. A 20 a Bü 141), die Gemäldegalerie in Ludwigsburg (Beilage Nr. 24; s. A 20 a Bü 142) und die Hausschneiderei in Stuttgart (Beilage Nr. 25; s. A 20 a Bü 143) wird gebeten, diese aus dem Hauptinventar streichen zu dürfen.
- Die Deputation erkundigt sich, ob die seit dem Sturz von 1785 nach Schloss Hohenheim abgegebenen Stücke (verzeichnet in Beilage Nr. 26; s. A 20 a Bü 144) weiterhin im Hauptinventar verzeichnet sein sollen.
- Bei den abgängigen Stücken handelt es sich teils um Verluste, überwiegend aber um Stücke, die aufgrund ihres geringen Werts oder schlechten Erhaltungszustands entfernt wurden (Beilage Nr. 27-30; s. A 20 a Bü 145).
- Die zuvor undokumentierten Zuwächse der Kunstkammer stammen teils aus dem Glaskasten in Schloss Ludwigsburg (Beilage Nr. 31-32; s. A 20 a Bü 146 und Bü 147), teils aus dem Palais der Herzogin (Beilage Nr. 33; s. A 20 a Bü 148), teils aus dem Münzkabinett (Beilage Nr. 34; s. A 20 a Bü 149), wobei nachträglich Übereinstimmungen zwischen Beilage Nr. 34 und dem Abgangsverzeichnis Nr. 27 festgestellt wurden.
- Auch bei den Verzeichnissen der Zuwächse im Naturalienkabinett (Beilage Nr. 35-36) wurden im Nachhinein einige Übereinstimmungen mit Abgangsverzeichnissen festgestellt, andere Stücke sind vermutlich mit den "Köstlinischen und Röslerischen Cabineten" gekommen, ohne in den zugehörigen Katalogen verzeichnet zu sein.
- Weitere Aussagen der Sturzdeputation betreffen u.a. die Variation von Bezeichnungen einzelner Stücke aus dem Mineralienkabinett, die Lagerung und Reparatur der mathematischen Instrumente, die räumliche Unterteilung der Sammlungsbestände, die Verwendung eines Tischs aus der Rumpelkammer im Herrenhaus, die Bitte des alten Antiquars Vischer um Fortsetzung seiner Besoldung bis zum Datum des vorliegenden Berichts (Beilage Nr. 37), die Ausstellung von Kopien des Hauptinventars für jeden der vier Aufseher und die Erstellung eines Verzeichnisses sämtlicher zum Sturz gehörigen Akten (Beilage Nr. 38).
NB: Weitere Details s. Sturzprotokoll (A 20 a Bü 132).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
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Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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