Vor dem Kölner Offizialatsgericht bezeugen Hans Wilhelm von Honeck und Gottfried von Schmidtberg die Übertragung einiger Erbgüter, die sie von ihren + Ehefrauen Anna bzw. Maria von Monreall ererbt haben, an Wilhelm v. d. Bongart zur Heyden. Konsens des Erzbischofs Salentin von Köln und der Vormünder ihrer je 3 unmündigen Kinder liegt vor. Es unterschreibt der Notar Adolphus Wesselinck.