A02-Bestand Verwaltungsrat Protokolle (Bestand)
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GR/5001; GR/5001.E
BR, Historisches Archiv (Archivtektonik) >> Tektonikgruppe A = Akten >> A02 Bestandsgruppe Gremien und Intendanz (eingeschränkte Nutzung) >> A02-Bestand Verwaltungsrat Protokolle 1949-1990 (auch digital)
1949 - 2016
Form und Inhalt: Der Verwaltungsrat hat die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Dienstvertrag mit dem Intendanten abzuschließen und dessen Geschäftsführung zu überwachen. Die Beschlüsse des Verwaltungsrats werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Der Verwaltungsrat besteht seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Rundfunkgesetzes am 1. Januar 2017 aus sieben (statt bisher sechs) Mitgliedern, davon sind zwei sogenannte "geborene" Mitglieder, das heißt Mitglieder qua Amt. Dies sind die Präsidentin des Bayerischen Landtags und der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Weitere fünf Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Rundfunkrat angehören. Die Mitglieder des Verwaltungsrats treten regelmäßig mindestens sechs Mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, die nicht öffentlich ist.
Die Protokolle der Sitzungen 81.-394. sind auch gebunden vorhanden: 1952-1977 und 1980-1987; ab 2011 nur noch digital. Zusätzlich vorhanden sind 4 Tonbandmitschnitte von 1981 bis 1984;
Für die gescannten Protokokolle wurde die Sammelsignatur GR/5001 fortlaufend vergeben. Die Protokolle GR/5001.1 bis GR/5001.66 vom 14.12.1992 (bis zur 503. Sitzung) sind umgebettet und stehen im Aktenmagazin, die anderen Protokolle wurden aus Ordnern gescannt, die im Gremienraum stehen und aus verschiedenen Provenienzen stammen, wie Intendanz oder Direktionen, z.B. GR/3233-GR/3238 von 2001 bis 2005. Am Eingangsstempel auf dem Digitalisat lässt sich die Provenienz erkennen.
Der Verwaltungsrat hat zwei Ausschüsse:
- Technischer Ausschuss, heute Ausschuss für Technik, IT und Multimedia
- Bauauschuss
Die Protokolle sind nach einer 30jährigen Sperrfrist nutzbar. Ab 2017 sind die Protokolle im Vorgangsbearbeitungssystem VIS vom Gremienbüro abgelegt.
Der Verwaltungsrat besteht seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Rundfunkgesetzes am 1. Januar 2017 aus sieben (statt bisher sechs) Mitgliedern, davon sind zwei sogenannte "geborene" Mitglieder, das heißt Mitglieder qua Amt. Dies sind die Präsidentin des Bayerischen Landtags und der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Weitere fünf Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt, dürfen aber nicht gleichzeitig dem Rundfunkrat angehören. Die Mitglieder des Verwaltungsrats treten regelmäßig mindestens sechs Mal pro Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, die nicht öffentlich ist.
Die Protokolle der Sitzungen 81.-394. sind auch gebunden vorhanden: 1952-1977 und 1980-1987; ab 2011 nur noch digital. Zusätzlich vorhanden sind 4 Tonbandmitschnitte von 1981 bis 1984;
Für die gescannten Protokokolle wurde die Sammelsignatur GR/5001 fortlaufend vergeben. Die Protokolle GR/5001.1 bis GR/5001.66 vom 14.12.1992 (bis zur 503. Sitzung) sind umgebettet und stehen im Aktenmagazin, die anderen Protokolle wurden aus Ordnern gescannt, die im Gremienraum stehen und aus verschiedenen Provenienzen stammen, wie Intendanz oder Direktionen, z.B. GR/3233-GR/3238 von 2001 bis 2005. Am Eingangsstempel auf dem Digitalisat lässt sich die Provenienz erkennen.
Der Verwaltungsrat hat zwei Ausschüsse:
- Technischer Ausschuss, heute Ausschuss für Technik, IT und Multimedia
- Bauauschuss
Die Protokolle sind nach einer 30jährigen Sperrfrist nutzbar. Ab 2017 sind die Protokolle im Vorgangsbearbeitungssystem VIS vom Gremienbüro abgelegt.
683 Protokolle
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 10:23 MESZ