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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verkauft dem Konrad Strippenberger den Schafhof zu Oberwesel (Wesel), angrenzend an Güter des Peter Funck und des Pfalzgrafen, um 54 1/2 Gulden als erbliches Eigengut mit der Bewandtnis, dass der Käufer jährlich zu Weihnachten 3 Gulden an den Zollschreiber zu Kaub zinsen soll. Strippenberger hat seinen Wiesengarten "uff der Hewiesen", angrenzend an Konrad Hepp (Heppen Cuncze), Emmerich Muele und den Dorfgraben, sowie den erworbenen Schafhof zum Unterpfand gesetzt. Bei Zinsversäumnis mag der Pfalzgraf die Güter pfänden, bei mangelnder Instandhaltung des Schafhofes und der Unterpfande beides in Besitz nehmen. Der Käufer kann die jährliche Gülte von 3 Gulden durch eine Zahlung von 50 Gulden dauerhaft ablösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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