Der Vikar des Stifts Aschaffenburg und öffentliche Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) beurkundet: Im Jahr 1363, in der 1. Indiktion, im 1. Jahr des Pontifikats Papst Urban V., am 28. Tag des Monats Januar, um die Vesperzeit hat vor ihm und den unten aufgeführten Zeugen Demud, die Witwe des Edelknechts (armiger) Rudolf Palaz von Umstadt (Omstad), im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte bekannt, daß sie dem Stift Aschaffenburg einen jährlichen Zins von 1 Malter Weizen Aschaffenburger Maß zu entrichten hat. Dieser Zins gefällt von ihrem Hof in der Stadt (opidum) Groß-Umstadt (Omstad), der vormals dem Zissechin gehörte. Er ist, beginnend im Jahr 1363, immer zwischen dem 15. August und dem 8. September (infra duo festa Assumpcionis et Nativitatis) dem Präsenzmeister (presenciarius) des Stifts oder seinem bevollmächtigten Vertreter oder Boten zu entrichten. Sollten sie, ihre Erben oder die nachfolgenden Besitzer des Hofes den Zins nicht innerhalb der festgelegten Frist entrichten, dann haben sie ihn nachträglich auf ihre Kosten nach Aschaffenburg zu liefern. Auch sind sie dann verpflichtet, dem Stift alle Schäden, die ihm durch ihre Säumnis entstanden sind, zu ersetzen.

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Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg
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