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Papst Martin IV. erteilt dem Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen im Schwarzwald das Recht, gewisse Privilegien und Indulgenzen, welche eine Zeit lang aus Unkenntnis des Rechts in Vergessenheit geraten waren, wieder auszuüben.
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Papst Martin IV. erteilt dem Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen im Schwarzwald das Recht, gewisse Privilegien und Indulgenzen, welche eine Zeit lang aus Unkenntnis des Rechts in Vergessenheit geraten waren, wieder auszuüben.