Jung Hans Haym und Jung Schnider Hans von Heiningen [Kr. Göppingen], gef. zu Göppingen, weil sie nachts einigen Leuten die Fenster eingeschlagen, die Räder von den Karren entfernt, auf die Türen Sprüche geschrieben und sich unziemlich benommen hatten, werden auf Fürbitte entlassen, versprechen, sich gehorsam zu verhalten, derartige Handlungen nicht mehr zu tun, ihre Atzung und die Gefängniskosten zu bezahlen, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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