Kaiser Karl V. beurkundet, dass vor dem kaiserlichen Kammergericht zu Nürnberg unter Vorsitz des Kammerrichters Adam Grafen und Herrn von Beuchlingen Georg II. Graf zu Wertheim persönlich erschienen ist und als Erbvormund seiner und seiner verstorbenen Gemahlin Margarethe, geb. Gräfin zu Montfort, Kinder durch einen Prokurator erklärt hat, das durch Testament seines Schwiegervaters, Grafen Ulrich zu Montfort, seinen Kindern zuerkannte Erbteil vorbehaltlich inventarischer Aufnahme anzunehmen.