Marquard von Königsegg, Landkomtur im Elsaß, Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Haupt von Pappenheim vergleichen als königliche Kommissare auf einem Termin im Rathaus von Ravensburg Streit zwischen Johann [II.] Blarer, Abt, und dem Konvent von Weingarten einerseits, deren armen Leuten andererseits. Die Parteien haben in Gegenwart der Äbte Martin [I. Hesser] von Rot und Johannes [III. Fuchs] von Minderau (=Weißenau) in die Hand des Truchsessen geschworen, diesen Vergleich einzuhalten. Dem Güteentscheid zufolge bekommt der Abt bei kinderlosem Tod eines Gotteshausgenossen einen Voraus im Form des besten Gewandes, das der Verstorbene am Stolzen Montag (Pfingstmontag) trug, ferner das beste Haupt Vieh für das Hauptrecht und ein Drittel des Nachlasses, ausgenommen das Eisengeschirr (Wägen, Karren, Pflüge), das auf dem Gut bleiben soll. Weitere Bestimmungen über die Sterbfallabgaben bei Hinterlassung nicht ausgesteuerter Kinder, Tod nicht verheirateter Personen oder solcher, die mit Ungenossamen verheiratet waren. Untertanen, die sich nicht an die Schlichtung halten, verlieren ihr Leihegut, andere, die kein Klostergut haben, müssen dem Landvogt 20 Malter Hafer Ravensburger Maßes als Strafe geben.
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Marquard von Königsegg, Landkomtur im Elsaß, Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Haupt von Pappenheim vergleichen als königliche Kommissare auf einem Termin im Rathaus von Ravensburg Streit zwischen Johann [II.] Blarer, Abt, und dem Konvent von Weingarten einerseits, deren armen Leuten andererseits. Die Parteien haben in Gegenwart der Äbte Martin [I. Hesser] von Rot und Johannes [III. Fuchs] von Minderau (=Weißenau) in die Hand des Truchsessen geschworen, diesen Vergleich einzuhalten. Dem Güteentscheid zufolge bekommt der Abt bei kinderlosem Tod eines Gotteshausgenossen einen Voraus im Form des besten Gewandes, das der Verstorbene am Stolzen Montag (Pfingstmontag) trug, ferner das beste Haupt Vieh für das Hauptrecht und ein Drittel des Nachlasses, ausgenommen das Eisengeschirr (Wägen, Karren, Pflüge), das auf dem Gut bleiben soll. Weitere Bestimmungen über die Sterbfallabgaben bei Hinterlassung nicht ausgesteuerter Kinder, Tod nicht verheirateter Personen oder solcher, die mit Ungenossamen verheiratet waren. Untertanen, die sich nicht an die Schlichtung halten, verlieren ihr Leihegut, andere, die kein Klostergut haben, müssen dem Landvogt 20 Malter Hafer Ravensburger Maßes als Strafe geben.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 222
B 515 U 0222
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1432 Dezember 9 (uff den nehsten zinstag vor sant Lucien tag der hailigen junkfrowen)
40 x 81,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament Riß, kleines Loch
Aussteller: Marquard von Königsegg, Landkomtur im Elsaß, Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Haupt von Pappenheim
Empfänger: Johann [II.] Blarer, Abt, und der Konvent von Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 abg.
Aussteller: Marquard von Königsegg, Landkomtur im Elsaß, Jakob Truchseß von Waldburg, Landvogt in Schwaben, und Haupt von Pappenheim
Empfänger: Johann [II.] Blarer, Abt, und der Konvent von Weingarten
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 abg.
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Fuchs, Johannes III.; Abt, Kloster Weißenau, (1423-1470)
Hesser, Martin I.; Abt von Rot an der Rot
Königsegg, Marquard von; Landkomtur, 15. Jh.
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Weißenau, Johannes III. Fuchs; Abt, (1423-1470)
Elsass-Burgund; Landkomtur
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Rathaus
Rot an der Rot BC; Kloster, Abt
Schwaben, Landvogt
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:22 MEZ
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