Heinrich Neithardt, Domherr in Augsburg und Konstanz sowie Pfarrer zu Ulm, teilt den Bischöfen von Augsburg und Konstanz, ihren Generalvikaren in geistlichen Angelegenheiten und Offizialen, Abt und Konvent des Benediktinerklosters St. Gallen [Schweiz] sowie allen, die diese Angelegenheit betrifft, mit, dass er von dem päpstlichen Kardinallegaten in Deutschland Giuliano [Cesarini] mit einer Urkunde vom 17. April 1437 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1536], die hier im Wortlaut inseriert ist, zum Exekutor der Übertragung der Kaplanei im Spital St. Nikolaus bei Albeck ("Albegg") [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] an den Priester Ulrich Starck bestellt wurde. In Befolgung dieses Auftrags hat er die Urkunde des Kardinallegaten an den betroffenen Orten bekanntmachen lassen und allen, die dagegen Einwände erheben wollen, eine Frist gesetzt. Nachdem nun diese Frist abgelaufen ist und keinerlei Einwände vor ihm erhoben wurden, überträgt er kraft der ihm von dem Kardinallegaten verliehenen Vollmacht die Kaplanei und damit die Verwaltung des Spitals St. Nikolaus an Ulrich Starck. Er befiehlt Abt und Konvent des Klosters St. Gallen, diesen in sein Amt einzuführen und ihm die Besitzungen und Einkünfte der Kaplanei und des Spitals zu übertragen. Darüber lässt er von dem öffentlichen Notar Ulrich Fabri von Ulm ein Notariatsinstrument ausfertigen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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