Hans Tenhagen (thom Hagen), Richter zu Schermbeck und Galen, bekundet, dass am heutigen Tag vor ihm in eigener Person Sergius de Meirxsche erschienen ist und bekundete, dass Rotger von der Horst zur Horst, Köln. Marschall und Drost zu Rheinberg (Berck), und seine Frau Anna von Palant ihm 24 Taler erblicher Rente aus ihrem Zehnten zu Galen verschrieben und verkauft haben; darüber hat er einen versiegelten Brief. Sie haben das Recht, jedes Jahr um das Fest des Bischofs Martin [November 11] diese Rente für 400 Taler, jeder Taler zu 52 Albi gerechnet, zurückzukaufen. Die Kündigungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Der Käufer Sergius hat aber auch das Recht, die 400 Taler Kapital, wenn er es braucht, zurückzufordern; Kündigungsfrist ist wieder ein halbes Jahr. Der Richter nennt den Brief ein Reversal (Reuersäl). Ankündigung des Siegels des Richters und der eigenhändigen Unterschrift des Käufers Sergius de Meirxsche: teils unter der Plica: Ick Sergius de Merxsche bekenne diet voirg. wair tho synn Gieben Jm Jar vnsers hern thausent funfhundert acht vnd sechszigch, ahm Mitwochen den 29. decembris 1568 Dezember 29

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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