Der Offizial des Propstes der Speyrer Kirche bekundet: Vor ihm, vor Schultheiß, Schöffen und weltlichen Geschworenen des Gerichts des Dorfes (villa) Mutterstadt (Muterstat) (1) - als Gericht konstituiert - hat die ehrenhafte Frau (honesta matrona) Cristina, Witwe des Sygelo von Meistersel (Meistersele) (2), mit ihren Söhnen Sygelo, Johannes und Bartholomäus und ihren Töchtern Adelheid und Cristina öffentlich anerkannt, daß sie zum Hof (curia), genannt Hubhof, des Ritters Balczo von Meckenheim (3) in Mutterstadt einen jährlichen ewigen Zins von 17 Heller schuldet, zahlbar alljährlich am Remigiusfest (1. Oktober), und daß sie für diesen Zins die Güter des Hauses und Konvents der Deutschordensherren zu Speyer, die einst dem Nikolaus genannt zcuom Rysen, Bürger zu Speyer, gehörten und im Gebiet des genannten Dorfes liegen, zum Unterpfand angewiesen habe. Für diesen Zins waren sie - wie behauptet wird - "Hubante" [?] zu dem Hof schuldig. Von diesem Zins sollen sie ganz frei bleiben, da der verstorbene Sygelo von Meystersele und seine Ehegattin Cristina dem Haus und Konvent der Deutschherren ihre Güter, von dem Zins der 17 Heller unbelastet, gegen eine jährliche Zahlung (pensio) von 4 Maltern Weizen (siligo) geschenkt und zum ewigen Unterpfand verpfändet haben, wie es in der von den Männern des Gerichts des Hofes (curia) zu Speyer gesiegelten Urkunde enthalten ist. Wenn durch nachlässige Zinszahlung Cristinas, ihrer Söhne oder Erben die Güter der genannten Herren besetzt oder beschwert werden, sollen die unten aufgeführten Güter Cristinas, ihrer Söhne und Erben den Herren zufallen. Aufzählung der von Cristina und ihren Söhnen zum Unterpfand eingesetzten Güter: im unteren Feld (in campo inferiori) gegen Ruchheim (Rucheim) (4) 1 1/2 Jauchert (iugera) (Anlieger: Äcker des neuen Spitals zu Speyer); 1 Jauchert außerhalb (exterius) jenseits des Sulczerwegs (Anlieger: Äcker der Nonnen jenseits des Hasenpfuhls (ultra lutum leporum) zu Speyer; Äcker des neuen Spitals); im Feld gegen den Wald 2 Jauchert (Anlieger: Äcker des Friedrich von Neustadt (5) und Äcker der Erben des Eberlin genannt Arczat). Cristina und ihre Söhne setzten für der minderjährigen Sohn Peter fest, daß er nach Erreichung der Volljährigkeit alles billigen werde. (1) Mutterstadt, Kreis Ludwigshafen (2) Meistersel, Burg, Kreis Bergzabern (3) Meckenheim, Kreis Neustadt a. d. Weinstraße (4) Ruchheim, Kreis Ludwigshafen (5) Neustadt a. d. Weinstraße

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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