Philipp Wolfgang Graf zu Hanau (Hanaw) und zu Zweibrücken (Zweybrückhen), Herr zu Lichtenberg (Liechtenberg), Bitsch (Bütsch) und Ochsenstein Ochßenstein), verleiht die folgenden Lehenstücke, nämlich den Kirchensatz, Pfarrhaus und Widemhof zu Böckingen, 1/3 am Weinzehnten daselbst und den halben Weinzehnten genannt der Haydelberg, bei Großgartach (großen Garttach) nach Absterben des lehensberechtigten Stammes der Familie vom Holtz dem Georg Friedrich vom Holtz und seinen Nachkommen als Erblehen, wogegen dieser dem Aussteller 800 Gulden in bar erlegt und ihm seine Eigengüter zu Böckingen austrägt, die er wieder als Erblehen zurückempfängt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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