Revers Konrads von Justingen gegen Hans von Zimmern, Freiherr zu Meßkirch, dass er auf den Hof zu Herden, dessen Nutznießung ihn von Hans von Zimmern lange Zeit her vergönnt wurde, keinerlei Rechtsansprüche besitzt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...