1486 Feb. 27 (Mo nach dem sunnentag Oculi genannt in der fasten) Söhne und Töchter des alten Hans Mayer von Oberböbingen (Oberbäbingen), nämlich die Brüder Leonhard, Michel, Ulrich, Endris und Hans gen. die Mayer und ihre Schwestern Elsbeth und Margareth, beurkunden: Ihr verst. Vater hat aus seinem eigenen Hof zu Oberböbingen ihnen allen ihren näher bezeichneten Teil zugeteilt. Von den Äckern dieses Hofs empfängt Junker Jorig von Wölwart alle Zehnten, von Haus und Hofraite den großen und kleinen Zehnten und jährlich am 11. Nov. (St. Martins tag) eine Gült von 6 ß hl Landswährung. Die A. verpflichten sich, aus den ihnen zugefallenen Teilen die Zehnten und Gülten pünktlich zu entrichten. Sr.: 1) Junker Caspar Hack von Hochneck, 2) Junker Jörg von Horckain Ausf. Perg., besch. - 2 Sg. abg. - Rv.: Bekantniß der gepurschafft zu Babingen deß zehenden halber ...

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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