Gotze von Stettenberg gen. Schetzlin verkauft dem Grafen Jorg zu Wertheim seinen Teil an der Holzmühle bei Holzkirchen für 330 fl. rh. (Frankfurter Währung), ausbedungen die Ausstellung eines Schuldscheines mit folgenden Zahlungsterminen: an der nächsten Cathedra Petri sind an Pfarrer und Vikarien der Pfarrkirche zu Wertheim 130 fl. zu entrichten nach Maßgabe einer Verschreibung des Ausstellers; am selben Tag sind ihm selbst 100 fl. zu bezahlen; der Rest kann zu 10 % ein Jahr lang stehen bleiben, Zinsen mit Kapital auf Cathedra Petri fällig. Verkäufer hat dagegen für Vollgültigkeit des Kaufs die landesüblichen Bürgen zu stellen. Es wird ihm gestattet, seine 4 Morgen Wiese bei der Mühle zu den üblichen Zeiten zu wässern, soweit das Wasser für die Mühle entbehrlich ist. Ferner hat Verkäufer auf dem ehemals Müller Henchinschen Anteil der Mühle 37 fl. und 24 Malter Korn stehn. Löst Henchin seinen Anteil damit ein, so soll die Summe an Grafen Jorg fallen. Auf alle Ansprüche an die von Remlingen der Mühle wegen verzichtet Aussteller für sich und seine Erben. Seine Fehde mit Pfarrer und Vikarien zu Wertheim soll auf beiden Seiten als beigelegt gelten. Doch bleibt eine durch Kaufbrief bekräftigte Gülte, soweit sie noch nicht gezahlt ist, von ihm an jene Zahlbar.