Markgraf Bernhard von Baden gibt seine Zustimmung zu der von seinem Vater Markgraf Ernst 1537 getroffenen Erbdisposition, sowie zu der nachträglichen Zusatzbestimmung von 1543 und verlangt, dass die Untertanen in der Markgrafschaft Hachberg und den Herrschaften Rötteln, Sausenberg und Badenweiler demgemäß seinem Bruder Markgraf Karl huldigen.