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Erzbischof Anno II. von Köln beurkundet, wie er im Auftrage Kaiser Heinrichs III. verfügt habe, dass niemand sich des Zehnten der in Westfalen und Ostfalen oder Engern gelegenen Salhufen der Abtei Werden anmaßen dürfe, vielmehr dafür bedungenen Zins an die Abtei entrichtet werden soll. Unter den Zeugen: Adolfus advocatus de Monte, Gerlach de Wikerothe. Acta 1068. indict. VI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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