Kurfürst Philipp von der Pfalz verweist seine bisherigen Burg- und Lehnsmannen der Vorderen Grafschaft Sponheim bezüglich des badischen Anteils - mit Schloss und Stadt Kreuznach (Crutznach) sowie allen Schlössern, Städten, Dörfern, Leuten und Gütern - zur Eidesleistung und zum Lehnsempfang an Markgraf Philipp [I.] von Baden und dessen Ehefrau Elisabeth, Tochter des Kurfürsten, und deren Leibeserben und entbindet sie daraufhin von ihrem gegenüber der Kurpfalz geleisteten Eid.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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