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Kaufverschreibung einer Rente zu Behuf der Vikarie St. Cyriaci
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Darin: Vermerke, Rückseite: Kaufverschreibung der Eheleute von Heyden zu Dülmen über einen Goldgulden den gefällig termino Trium regum fällig aus dem Sunderkamp zu Dülmen von Johann Copius, Besitzer der Vicarie S. Cyriaci in der Magdalenenkapelle zu Münster de 1578 am Abend Trium regum.
Enthält: Am Abend vor Trium regum 1578: Vor Johan von Merfeldt, Richter der Stadt Dülmen verkaufen Goddert und Anna van Heyden, Bürger aus Dülmen, dem Johann Copius, Inhaber der Vikarie St. Cyriaci in der Maria Magdalenenkapelle des Hospitals "zwischen den Brücken" und seinen Nachfolgern zu behuf der Vikarie eine jährliche Rente von einem Goldgulden für einen Betrag von 20 Goldgulden, fällig am Tag der Heiligen Drei Könige, aus dem so genannten Sunderkamp vor der Stadt Dülmen am Coisfelder Tor innerhalb der Landwehr. Zeugen: Berdt Nolde und Hinrich thom Brincke, Bürger der Stadt Dülmen.