Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet in Streitigkeiten zwischen Philipp Sturmfeder einer- und Johann Lang, Pfründeninhaber zu Bruchsal, andererseits den nachfolgenden Vertrag seines Hofgerichts. Wegen ausstehender Gülten hatte Johann gegen Philipp Sturmfeder den Rechtsgang vor dem Rotweiler Hofgericht angetreten, was der Pfalzgraf aufgrund seiner kurfürstlichen Freiheit aber an sich gebracht hat. Hofrichter und Räte des Pfalzgrafen bestimmen, das Philipp Sturmfeder bis Weihnachten die ausstehende Schuld berechnen und bis dahin oder 14 Tage danach bezahlen soll. Sollte dies nicht geschehen, bleibt alles, wie es derzeit ist.