Johann Judde, Kustos im Kloster Sankt Jakob außerhalb von Mainz, sowie Wilhelm und Helferich Judde vom Stein ("Steyne"), Brüder des Johann, schließen einen Vertrag, in dem sie Hen(n)e Schram(m)e, der aus Hochheim kommt und der ihnen leibeigen ist, an den Herrn Eberhard, Dekan, und das Kapitel des Domes zu Mainz abtreten und ihn aller Verpflichtungen und Eide ihnen gegenüber lossagen, solange er Schultheiß in Hochheim ist. Hen(n)e Schram(m)e darf nicht ohne die Erlaubnis des Domkapitels von seinem Amt zurücktreten. Ist er nicht mehr Schultheiß, fällt er erneut zurück in die Leibeigenschaft. Es siegeln Johann, Wilhelm und Helferich vom Stein ("Steyn"). "Datum anno domini m°ccccquintodecimo ipsa die sancti Vincencij martiris".
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Johann Judde, Kustos im Kloster Sankt Jakob außerhalb von Mainz, sowie Wilhelm und Helferich Judde vom Stein ("Steyne"), Brüder des Johann, schließen einen Vertrag, in dem sie Hen(n)e Schram(m)e, der aus Hochheim kommt und der ihnen leibeigen ist, an den Herrn Eberhard, Dekan, und das Kapitel des Domes zu Mainz abtreten und ihn aller Verpflichtungen und Eide ihnen gegenüber lossagen, solange er Schultheiß in Hochheim ist. Hen(n)e Schram(m)e darf nicht ohne die Erlaubnis des Domkapitels von seinem Amt zurücktreten. Ist er nicht mehr Schultheiß, fällt er erneut zurück in die Leibeigenschaft. Es siegeln Johann, Wilhelm und Helferich vom Stein ("Steyn"). "Datum anno domini m°ccccquintodecimo ipsa die sancti Vincencij martiris".
U / 1415 Januar 22
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden (ohne Fotos)
22.01.1415
Ausfertigung. Pergament. Siegel fehlen. RV: "donacio Johannis Schram in Hocheim".
Urkunden
Regest von David Löwen und Maximilian Deheck / Germanistisch-Historischer Arbeitskreis des Historischen Seminars der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im WS 2017/18 erstellt.
Jud vom Stein, Helferich
Jud vom Stein, Wilhelm
Judde, Johann
Schramme, Henne s. auch Schram, Hen
Hochheim
Mainz
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:31 MESZ