Dompropst Christoph von Salzburg verleiht den großen und kleinen Zehnten im Miesenpach (1) und im Voglwald (2) im Traunstainer (3) Gericht und Vahendorffer (4) Pfarrei, den die Leuttner inne hatten, an Hanns Ringkheimer, Bürger zu Traunstein, seine Ehefrau Elspeth und ihre Kinder Hanns und Anna, an Symon Ramsler, seine Ehefrau Helena, seine Kinder Katherina und Cristan und beider Kinder Cristl und A{e}nndl, an Lienhart von Cru{o}tten (5) und seine Ehefrau Elspeth, die noch keine Kinder haben - nach dem Tod seiner Ehefrau soll sich das Recht auf die nächste Ehefrau und auf die Kinder aus dieser Ehe übertragen - sowie an Valtein Urslawer, seine Ehefrau Cristina und ihre Kinder. Die berechtigten Personen haben davon jährlich zehn Tage vor oder nach dem 24. September [St. Ruprecht im herbst] zwölf Pfund Pfennige auf eigene Kosten und ohne Abzüge an die Dompropstei zu reichen, sollen den Zehnt sorgfältig verwalten und dürfen ohne Wissen des Dompropstes nichts daraus verpfänden oder verkaufen. Bleiben sie die Abgaben schuldig, besteht ein Pfändungsrecht in Höhe der Außenstände. Leisten sie dagegen Widerstand, sollen sie ihr Leibrecht verlieren. Ihre Rechte können sie mit Einverständnis des Dompropstes verkaufen oder verpfänden. Den Zehnt, den man in den Hof nach Siegsdorf (6) bringt, sollen sie selbst führen, an welh ende und stet sy wellhen, und frei darüber verfügen, wofür das Domkapitel Gewährschaft leistet. Nach dem Tod aller Berechtigten fällt der Zehnt an das Domkapitel zurück. Empfänger: Ringheimer Hans u.a. Siegler: S: Salzburg, Dompropst Christoph