Markgraf Karl Wilhelm III. von Baden-Durlach nimmt zur Bezahlung eingeklagter Landesschulden und Bestreitung der Hochzeitskosten des Erbprinzen von der Freiin von Neipperg Witwe und den übrigen Erben des [unles.] von Neipperg unter Verpfändung von Stadt und Amt Pforzheim 200.000 fl. auf