Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen Graf Wilhelm zu Manderscheid (Manderschit) einer- und Hermann Boos (Bossen) von Waldeck anderseits, was mehrmals vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten angehört wurde, wie nachfolgt. Hermann hat etliche schrifliche Beschuldigungen Graf Wilhelms vorgebracht, die er als ehrverletzend erachte. Der Graf wiederum hat etlichen Schaden beklagt, den er im Geleit des Erzbischofs von Trier, welches ihm von Hermann mündlich zugesagt worden war, erlitten habe. Außerdem wollte er 800 Gulden Schadensersatz für den Gefängnisaufenthalt seines Knechts Jakob Schuss (Schuß). Beide Klagen erachteten der Pfalzgraf und seine Räte als grundlos. Die Handlungen und Schriften sind damit nichtig und haben niemandem zu Schaden oder Ehrverletzung beigetragen. Beide Parteien sind einander nichts schuldig und tragen ihre Kosten selbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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