Jörg Sigmund von Ems zu der Hohen Ems (Hohenems), Domherr zu Konstanz und Basel, verleiht als Vormund seiner Vettern, der beiden Söhne des Hans Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler dem bescheidenen Jörg Lochenmayer von Tobel ("Dobel") und seiner Ehefrau Walburga Weissenrieterin auf Lebenszeit den Hof Tobel, den zur Zeit noch Balthasar ("Baltussar") Lang bewirtschaftet. Die Beliehenen müssen den Hof in gutem Zustand halten und dürfen nichts davon veräußern. Sie müssen ihn nach Langs Tod persönlich bewirtschaften und seine Grenzen und Rechte auf eigene Kosten handhaben. Jährlich entrichten sie zu Martini als Hofgült und Zins 24 Scheffel Vesen, 13 Scheffel Hafer und 3 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 1 Fasnachthenne, 6 Hühner und 100 Eier. Sie müssen Frondienste leisten oder Geld dafür geben wie andere Hintersassen. Erfüllungsort ist Ravensburg, Bettenreute oder Hasenweiler. Der Hof darf nicht geteilt werden. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt er heim. Er muß dann mit Heu-, Stroh- und Mistrichte zurückgelassen werden, wie er von den Beliehenen bezogen wurde. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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