König Arnolf bestätigt die Wiederwahl des zum Erzbischof von Mainz erhobenen Abtes Hatto, erneuer dem Kloster Reichenau die von seinen Vorgängern verliehenen Wahlrechts-, Imunitäts- und Schutzprivilegien und verleiht die Gerichtsbarkeit im Unterseegau und das dortige Fiskaleinkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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