Vertrag und schiedsrichterlicher Spruchbrief über Differenzen zwischen der Cartause Grünau und der Gemeinde Schollbrunn, errichtet von Graf Jörg zu Wertheim und denen Patribus Martin und Benedict, der Cella Maria zu Nürnberg und des Sals Maria zu Buxheim (Buxen) Cartäuserordens Prioribus und Visitatoribus in niederteutschen Landen, sodann auch von Philipp von Uissigheim, Voiten zu Wertheim, worin man folgende Punkte erledigt worden 1. Soll es by denen schon unter den Grafen Eberhardt, Johann und ohann Graf zu Wertheim samt anderen Obmännern und Zusetzen errichteten Verträgen in allen Stücken und Artikeln sein Verbleiben haben. 2. Soll die Gemeinde zu Schollbrunn den Cartäuser Hof den Kirchelberg ewiglichen frei und mit keinerlei ihrem Vieh auf desselben Hofs Grenzmark oder Weide nicht treiben. 3. Soll hingegen der Cartäuser Vieh auf dem Kirchelhof in der Schollbrunner Stuefelweid von dem Schnitt an bis auf Martini und denn auch in derselben Wiesen von Michaelis an bis Martini auch nicht weiden oder treiben. 4. Soll sich ein jeglicher Einwohner des Wassers, der das von der Gemeinde haben mag, zu seiner Mäßigung am Mittwoch und Samstag jede Woche gebrauchen, und solcher Gebrauch der Cartause die übrigen Täg in der Woche zustehen, dazu soll niemand ein Wasser graben anders als von alters Herkommens machen. 5. Soll sich die Cartause und die Gemeinde Schollbrunn jedes Jahr mit einander vereinigen wegen des Holzes zum Bauen und zum Verbrennen in der Mark Schollbrunn, doch soll deshalb der Cartause nicht verboten sein Tauben, Reifstangen, Pfähl und anderes zu ihrer Notdurft zu hauen. 6. und letztlich ist der Frondienste wegen bedungen, daß die Gemeinde zu Schollbrunn den Cartäusern jährlich das Heu auf der Fronwiesen machen soll, wie von alters Herkommen, über dieses sollen sie auch der Cartause jährl. und jedes Jahres besonders noch 2 Tage, einen zwischen Ostern und Pfingsten, den anderen zwischen Martini und Weinachten zu fronen und zu dienen verpflichtet sein, und mit dem Essen und Trinken soll es dabei gehalten werden, wie es von alters Herkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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