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Wigand und seine Erben bekunden: Sie haben mit Zustimm-ung des Konvents dessen Hof in Breisig (Briseke) mit allem zugehörigen Ackerland und zwei Marken (duas potestates, que wlgari nomine marken nuncupantur) auf 12 Jahre zu freiem Besitz mit der Auflage, dass er oder nach ihm der eine seiner Erben an St. Remigius [Oktober 1] jährlich 6 Malter Korn, 2 Malter Hafer und 5 Wagenladungen Dung vor dem Weinberg der Konvents abliefern. Ferner gewähren sie im Herbst den Boten Feuer und Streu. Sie übernahmen die baulichen Unkosten, andernfalls wird der Hof ihnen entzogen. Verhandelt im Beisein der Stiftsdam-en vor dem Chor des Konvents. - Zeugen: Peter von Rodensele, Lambert von Hardenberg (-e), Heinrich Pygo und der genannte Wigand. - Es siegelt der Pleban Heinrich von Breisig. Datum a.d. 1286 in octava beati Martini. Subscriptionem scilicet suum sicut cetera approbamus datum eodem die 10. hora.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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