Wigand und seine Erben bekunden: Sie haben mit Zustimm-ung des
Konvents dessen Hof in Breisig (Briseke) mit allem zugehörigen Ackerland und
zwei Marken (duas potestates, que wlgari nomine marken nuncupantur) auf 12
Jahre zu freiem Besitz mit der Auflage, dass er oder nach ihm der eine
seiner Erben an St. Remigius [Oktober 1] jährlich 6 Malter Korn, 2 Malter
Hafer und 5 Wagenladungen Dung vor dem Weinberg der Konvents abliefern.
Ferner gewähren sie im Herbst den Boten Feuer und Streu. Sie übernahmen die
baulichen Unkosten, andernfalls wird der Hof ihnen entzogen. Verhandelt im
Beisein der Stiftsdam-en vor dem Chor des Konvents. - Zeugen: Peter von
Rodensele, Lambert von Hardenberg (-e), Heinrich Pygo und der genannte
Wigand. - Es siegelt der Pleban Heinrich von Breisig. Datum a.d. 1286 in
octava beati Martini. Subscriptionem scilicet suum sicut cetera approbamus
datum eodem die 10. hora.