Search results
  • 13 of 3,415

Abt Benedictus [Knittel] sowie Prior und Konvent des Klosters Schöntal verkaufen in Erwägung des ruinösen Zustands, der schon seit langem säkularisierten Kapelle und der insgesamt geringen Einkünfte um 5.900 fl rh ihre Kellerei (Schöntaler Hof) in Schwäbisch Hall samt allen zugehörigen Rechten, Nutzungen und Gefällen an den dortigen Magistrat. Die Verkäufer behalten sich für den Fall einer künftigen "allgemeine[n] Religions-Vereinigung" ausdrücklich vor, dass ihnen die Stadt dann um einen billigen Preis ein gleichwertiges und ebenso großes, von allen bürgerlichen Lasten exemtes Grundstück inner- oder außerhalb der Stadtmauern zur Verfügung stellen muss, auf dem dann ein neuer Hof samt Kapelle errichtet werden kann, quittieren den baren Erhalt des vereinbarten Kaufschillings, geloben dem Magistrat die vollständige Auslieferung aller Besitztitel, Urbare, Heberegister, Gültbriefe, Schuldverschreibungen und sonstigen auf das Verkaufsobjekt, dessen Kapitalien und Gefälle bezüglichen Dokumente im Original, übertragen dasselbe als unverpfändet und unbelastet, garantieren im Fall von Beanstandungen oder Anfechtungen des Verkaufs Schadloshaltung der Käufer und übernehmen auch namens ihrer Nachfolger die Gewährleistung des Geschäfts. - Vorliegende Urkunde ist das ursprüngliche Original, bei U 3007 handelt es sich um eine leicht modifizierte Nachfertigung auf Pergament.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...