Ludwig von Andernach und seine Ehefrau Else von Mauchenheim verkaufen Kurfürst Philipp von der Pfalz ihr Viertel am Dorf Dietersheim, gelegen bei der Nahe und bei Bingen, woran der [Erzbischof] von Mainz ein weiteres Viertel und Fritz von Bechel zu Siersburg (Bechell zu Zirsperg) in Lothringen die übrige Hälfte innehat. Das Dorf wird mit detailliert summarisch aufgelistetem Zugehör, wozu unter anderem Halsgericht, Weggericht und Lösungsrechte gehören, als lediges Eigentum verkauft, das weder verpfändet, noch Lehen, Morgengabe oder Wittum ist. Der Kauf geschah um 190 Gulden, die hiermit quittiert werden. Die Übergabe erfolgte vor dem Gericht zu Dietersheim nach örtlichem Recht und Gewohnheit. Die Verkäufer versprechen Währschaft, sprechen die von Dietersheim der auf sie geleisteten Eide und Pflichten ledig und befehlen ihnen, nun dem Pfalzgrafen als Herrn und Landesfürsten gehorsam zu sein. Binnen Monatsfrist wollen die Verkäufer auch dazugehörige Schriftstücke übergeben. Ludwig von Andernach kündigt sein Siegel an. In Ermangelung eines eigenen Siegels siegelt für Else ihr Sohn Hans von Rüdesheim, der gleichzeitig für sich selbst seine Einwilligung zu dem Verkauf gibt. Ebenfalls geben die Kinder der verkaufenden Eheleute, Klaus (Clais) und Else von Andernach, ihre Einwilligung. Für diese beiden siegelt Junker Meinhart von Koppenstein.