Johann Helle, Dekan des Stifts St. Thomas, und Jakob Hage, Sänger des Stifts Jung-St. Peter zu Straßburg, entscheiden als päpstliche Kommissare einen Streit zwischen dem Kloster Allerheiligen und Hans Rulman zu Offenburg beziehungsweise seinen Erben um das von Friedrich Rulman, Vikar am Domstift zu Straßburg, hinterlassene Gut. Rulamans Erben sollen dem Kloster Allerheiligen für alle seine Ansprüche und Kosten 200 rheinische Gulden bezahlen, womit dann alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sein sollen.