Herzog Johan(n) von Kleve dehnt das Recht, das die Kartäuser auf der Grave von den Anliegern des Rheinufers erhielten, nämlich das Ufer zu befestigen und das so gewonnene Land zu behalten, auch auf seinen Anteil am Ufer aus, der zwischen dem Land Henrick Hoeyncks und Lutghert Offermans liegt. Gegeuen...op den donresdach post festum Epiphanie domini. Original. Pergament. deutsch. Abschriften: Rep. u. Hss. 1, fol. 66r; Rep. u. Hss. 2, fol. 30r. 1 Siegel des Ausstellers.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner