Abt Sigismund von Kloster Seeon gestattet dem Georg Wolfegger, Grunduntertan von St. Lorenz in Obing, sich im Gericht Kling 120 Gulden zu leihen, doch darf er seinen Grund und Boden nicht als Sicherheit setzen. S: Abt Sigismund v. Kloster Seeon

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv