Finanzministerium: Steuerberatende Berufe und Gesellschaften (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 5/301
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Finanzministerium >> Steuern
(1856) 1921-1995
Überlieferungsgeschichte
Bestandsgeschichte:
Der Bestand EA 5/301 wurde in zwei Ablieferungen vom Finanzministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben.
Der Großteil des Bestandes stand bereits im Jahre 1988 zur Aussonderung an und wurde im April 1992 an das Hauptstaatsarchiv abgeliefert (Zugangsnummer 1793; Az. 751-0601/1645; 2,5 lfd. m). Die Einzelfallakten der steuerberatenden Berufe und Gesellschaften wurden komplett ins Hauptstaatsarchiv übernommen. Diese erste Ablieferung gliederte sich in folgende Bestandteile:
1) ehemalige Bewerber für den steuerberatenden Beruf, ehemalige Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften, deren Akten bis 1962 bei den Oberfinanzdirektionen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart geführt wurden
2) ehemalige Steuerberater, deren Akten beim Finanzministerium Baden-Württemberg geführt wurden
3) ehemalige Steuerberater mit erteilter Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuer-recht"
4) Steuerberatungsgesellschaften, deren Anerkennung erloschen ist und deren Akten beim Finanzministerium Baden-Württemberg geführt wurden.
Die Mehrzahl dieser Akten stammte aus den für Steuerberater zuständigen Vorgängerbehörden, den Oberfinanzdirektionen, und wurde noch vor der Aufgabenübertragung an das Finanzministerium im Jahre 1962 geschlossen. Diese unter Punkt 1 fallenden Akten wurden an die dafür zuständigen Staatsarchive abgegeben:
- die bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart erwachsenen Unterlagen an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort eingereiht in den Bestand EL 400)
- die bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe erwachsenen Unterlagen an das Generallandesarchiv Karlsruhe (dortiger Bestand 508 Zugang 1992/18)
- die bei der Oberfinanzdirektion Freiburg erwachsenen Unterlagen an das Staatsarchiv Freiburg (dortiger Zugang 1992/24).
Die zweite Ablieferung erfolgte im Oktober 2000 (Az. 751-0601/4207; 0,45 lfd. m). Sie bestand aus im Finanzministerium noch vorhandenen Akten von Steuerberatern, deren Zunamen gemäß dem Bewertungsmodell für Personalakten mit den Buchstaben D, O und T beginnen sowie den noch vorhandenen Akten von Steuerberatungsgesellschaften. Diese Akten wurden einfachheitshalber in die vorläufige Ordnung der ersten Ablieferung eingegliedert, die dann auch als Klassifikation übernommen wurde:
01 Steuerberater
02 Fachanwälte für Steuerrecht
03 Steuerberatungsgesellschaften
Inhalt und Bewertung
Charakterisierung des Bestandes:
Inhaltlich können die Akten wie folgt charakterisiert werden:
1. Die Akten der Steuerberater als natürliche Personen enthalten in der Regel einen
Antrag auf Bestellung als Steuerberater, einen Antrag auf Zulassung zur
Steuerberaterprüfung bzw. auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung, persönliche Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.), die Bestellungsurkunde, einen Auszug aus dem Berufsregister bis hin zum Verzicht auf die Bestellung.
2. Beim Fachanwalt für Steuerrecht ist zu berücksichtigen, dass diese Berufsbezeichnung unterschiedlich verwendet wurde:
a) Die Bezeichnung durften zunächst Rechtsanwälte tragen, die sich durch einen speziellen Lehrgang an der Reichsfinanzschule Berlin zusätzliche Fähigkeiten erworben hatten. Gemäß den Richtlinien über Steuerberatung durch Rechtsanwälte von 1941 erlangten diese Rechtsanwälte automatisch die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Steuerberater". Demnach enthalten die Akten vor allem folgende Unterlagen: den Antrag auf die Zulassung zu einem Lehrgang an der Reichsfinanzschule in den 1930er und 1940er Jahren, die damit verbundene Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" und Unterlagen zur Tätigkeit als Steuerberater (z. T. mit persönlichen Dokumenten).
b) Die Verleihung der auch heute noch gebräuchlichen Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" kam durch verschiedene gesetzliche Änderungen erst in den 1960er Jahren auf. Steuerberatende Rechtsanwälte, die den Beruf des Steuerberaters nicht so intensiv ausübten wie den des Rechtsanwalts, beantragten bei der Rechtsanwaltskammer die Verleihung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht". Damit verbunden war meist unmittelbar der Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater (dies wurde 1963 gesetzlich geregelt). In den Akten finden sich demzufolge auch Unterlagen über die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" durch die Rechtsanwaltskammer, meistens mit einer Abschrift der Genehmigungsurkunde.
3. Die Akten der Steuerberatungsgesellschaften sind ähnlich aufgebaut wie die der Steuerberater, enthalten aber keine persönlichen Dokumente. Folgende Unterlagen kann man grundsätzlich erwarten: einen Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungs-gesellschaft, den Gesellschaftsvertrag, Auszüge aus dem Handels- und Berufsregister, die Anerkennungsurkunde, den Verzicht auf die Anerkennung.
Bearbeiterbericht:
Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten am Bestand EA 5/301 wurden 2001 im Rahmen der Ausbildung zum gehoben Archivdienst unter der Aufsicht von Sabine Schnell begonnen und im Jahre 2003 von der Unterzeichneten, ebenfalls im Rahmen der Ausbildung, fortgesetzt. Die redaktionellen Arbeiten wurden von der Unterzeichneten durchgeführt.
Während der Verzeichnung wurde wegen der fehlenden substantiellen Aussagekraft die Akte der Steuerberatungsgesellschaft "Dr. Allwissner und Burger GmbH, Landwirtschaftliche Buchstelle" nachträglich kassiert.
Aufgrund der EDV-technischen Gegebenheiten musste sowohl bei den Steuerberatern als auch bei den Fachanwälten für Steuerrecht die im archivischen Erschließungsformular vorgegebene Bezeichnung "Letzte Dienststelle" beibehalten werden. Lediglich bei den Steuerberatungsgesellschaften konnte die fachlich richtige Bezeichnung "Berufliche Niederlassung" angegeben werden.
Der Bestand wurde von Herrn Wilfried Kircher im Rahmen eines Praktikums entmetallisiert und verpackt. Er umfasst 333 Büschel im Umfang von 3,3 lfd. m. Die Laufzeit erstreckt sich von 1921 bis 1995 (Vorakten ab 1856), wobei ein Großteil der Akten gegenwärtig noch archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt.
Bestandsgeschichte:
Der Bestand EA 5/301 wurde in zwei Ablieferungen vom Finanzministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben.
Der Großteil des Bestandes stand bereits im Jahre 1988 zur Aussonderung an und wurde im April 1992 an das Hauptstaatsarchiv abgeliefert (Zugangsnummer 1793; Az. 751-0601/1645; 2,5 lfd. m). Die Einzelfallakten der steuerberatenden Berufe und Gesellschaften wurden komplett ins Hauptstaatsarchiv übernommen. Diese erste Ablieferung gliederte sich in folgende Bestandteile:
1) ehemalige Bewerber für den steuerberatenden Beruf, ehemalige Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften, deren Akten bis 1962 bei den Oberfinanzdirektionen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart geführt wurden
2) ehemalige Steuerberater, deren Akten beim Finanzministerium Baden-Württemberg geführt wurden
3) ehemalige Steuerberater mit erteilter Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuer-recht"
4) Steuerberatungsgesellschaften, deren Anerkennung erloschen ist und deren Akten beim Finanzministerium Baden-Württemberg geführt wurden.
Die Mehrzahl dieser Akten stammte aus den für Steuerberater zuständigen Vorgängerbehörden, den Oberfinanzdirektionen, und wurde noch vor der Aufgabenübertragung an das Finanzministerium im Jahre 1962 geschlossen. Diese unter Punkt 1 fallenden Akten wurden an die dafür zuständigen Staatsarchive abgegeben:
- die bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart erwachsenen Unterlagen an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort eingereiht in den Bestand EL 400)
- die bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe erwachsenen Unterlagen an das Generallandesarchiv Karlsruhe (dortiger Bestand 508 Zugang 1992/18)
- die bei der Oberfinanzdirektion Freiburg erwachsenen Unterlagen an das Staatsarchiv Freiburg (dortiger Zugang 1992/24).
Die zweite Ablieferung erfolgte im Oktober 2000 (Az. 751-0601/4207; 0,45 lfd. m). Sie bestand aus im Finanzministerium noch vorhandenen Akten von Steuerberatern, deren Zunamen gemäß dem Bewertungsmodell für Personalakten mit den Buchstaben D, O und T beginnen sowie den noch vorhandenen Akten von Steuerberatungsgesellschaften. Diese Akten wurden einfachheitshalber in die vorläufige Ordnung der ersten Ablieferung eingegliedert, die dann auch als Klassifikation übernommen wurde:
01 Steuerberater
02 Fachanwälte für Steuerrecht
03 Steuerberatungsgesellschaften
Inhalt und Bewertung
Charakterisierung des Bestandes:
Inhaltlich können die Akten wie folgt charakterisiert werden:
1. Die Akten der Steuerberater als natürliche Personen enthalten in der Regel einen
Antrag auf Bestellung als Steuerberater, einen Antrag auf Zulassung zur
Steuerberaterprüfung bzw. auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung, persönliche Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.), die Bestellungsurkunde, einen Auszug aus dem Berufsregister bis hin zum Verzicht auf die Bestellung.
2. Beim Fachanwalt für Steuerrecht ist zu berücksichtigen, dass diese Berufsbezeichnung unterschiedlich verwendet wurde:
a) Die Bezeichnung durften zunächst Rechtsanwälte tragen, die sich durch einen speziellen Lehrgang an der Reichsfinanzschule Berlin zusätzliche Fähigkeiten erworben hatten. Gemäß den Richtlinien über Steuerberatung durch Rechtsanwälte von 1941 erlangten diese Rechtsanwälte automatisch die Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Steuerberater". Demnach enthalten die Akten vor allem folgende Unterlagen: den Antrag auf die Zulassung zu einem Lehrgang an der Reichsfinanzschule in den 1930er und 1940er Jahren, die damit verbundene Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" und Unterlagen zur Tätigkeit als Steuerberater (z. T. mit persönlichen Dokumenten).
b) Die Verleihung der auch heute noch gebräuchlichen Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" kam durch verschiedene gesetzliche Änderungen erst in den 1960er Jahren auf. Steuerberatende Rechtsanwälte, die den Beruf des Steuerberaters nicht so intensiv ausübten wie den des Rechtsanwalts, beantragten bei der Rechtsanwaltskammer die Verleihung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht". Damit verbunden war meist unmittelbar der Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater (dies wurde 1963 gesetzlich geregelt). In den Akten finden sich demzufolge auch Unterlagen über die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" durch die Rechtsanwaltskammer, meistens mit einer Abschrift der Genehmigungsurkunde.
3. Die Akten der Steuerberatungsgesellschaften sind ähnlich aufgebaut wie die der Steuerberater, enthalten aber keine persönlichen Dokumente. Folgende Unterlagen kann man grundsätzlich erwarten: einen Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungs-gesellschaft, den Gesellschaftsvertrag, Auszüge aus dem Handels- und Berufsregister, die Anerkennungsurkunde, den Verzicht auf die Anerkennung.
Bearbeiterbericht:
Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten am Bestand EA 5/301 wurden 2001 im Rahmen der Ausbildung zum gehoben Archivdienst unter der Aufsicht von Sabine Schnell begonnen und im Jahre 2003 von der Unterzeichneten, ebenfalls im Rahmen der Ausbildung, fortgesetzt. Die redaktionellen Arbeiten wurden von der Unterzeichneten durchgeführt.
Während der Verzeichnung wurde wegen der fehlenden substantiellen Aussagekraft die Akte der Steuerberatungsgesellschaft "Dr. Allwissner und Burger GmbH, Landwirtschaftliche Buchstelle" nachträglich kassiert.
Aufgrund der EDV-technischen Gegebenheiten musste sowohl bei den Steuerberatern als auch bei den Fachanwälten für Steuerrecht die im archivischen Erschließungsformular vorgegebene Bezeichnung "Letzte Dienststelle" beibehalten werden. Lediglich bei den Steuerberatungsgesellschaften konnte die fachlich richtige Bezeichnung "Berufliche Niederlassung" angegeben werden.
Der Bestand wurde von Herrn Wilfried Kircher im Rahmen eines Praktikums entmetallisiert und verpackt. Er umfasst 333 Büschel im Umfang von 3,3 lfd. m. Die Laufzeit erstreckt sich von 1921 bis 1995 (Vorakten ab 1856), wobei ein Großteil der Akten gegenwärtig noch archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt.
332 Bü
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ