Erzbischof Otto von Magdeburg verzichtet mit Zustimmung des Dompropstes Ludwig und des Domkapitels zu Magdeburg auf alle Ansprüche an Nebra (Nebir) und Taucha (Tuch), womit er Markgraf Friedrich [III.] von Meißen und dessen Brüder Balthasar und Wilhelm [I.] belehnt hat. – Siegel des Erzbischofs und des Domkapitels angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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